Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Verliebt! Verlobt! Wir heiraten! Hochzeitsmesse

in der Villa „Stella Rheni“ in Bonn am 11 November 2024

Planung der Messe

Auf- und Abbau – Sollten Unsicherheiten bezüglich der Standplanung bestehen und Hilfe benötigt werden, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Der Aufbau findet nach Möglichkeit am Vortag der Messe statt und muss spätestens am Messetag eine Stunde vor Beginn der Messe beendet sein. Müll ist vom Aussteller selbst zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Transportmittel für den Stand sind vom Aussteller selbst mitzubringen.

Aussteller, die nach Beginn der Messe eintreffen, können ihren Stand nicht mehr aufbauen und somit nicht an der Messe teilnehmen. Die Standgebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden.

Mit dem Messeabbau darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht vor Beendigung der Messe begonnen werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der Standmiete zahlen.

Lieferfahrzeuge dürfen erst ab 18 Uhr auf das Gelände gefahren werden. Die Aussteller sind verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeiten der Messe ihre Güter auszustellen und für die Betreuung ihres Standes zu sorgen.

Modenschauen – Die Models werden von uns ausgewählt. Der Umkleideraum dient ausschließlich

dem Umziehen der Models während der Modenschau. Bei Fragen und Absprachen wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.

Zahlungsmodalitäten

Nach erfolgreicher Anmeldung besteht das gesetzlich festgelegte Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Wird binnen dieser Zeit nicht schriftlich widersprochen, gilt die Anmeldung als rechtsgültig.

Der Rechnungsbetrag ist in folgenden Abschlagszahlungen fällig:

50% innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt,

50% acht Wochen vor der Messe.

Die Werbepauschale ist für jeden Aussteller ein Pflichtbeitrag und umfasst Werbung in Hochzeitsmagazinen, Werbespot im Radio Bonn Rhein-Sieg, Plakate und Flyer.

Die Standmiete versteht sich inklusive Stromkosten. Sonstige Zusatzleistungen sind nicht im Preis enthalten.

Rücktritt/Kündigung

Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Wird nach verbindlicher Anmeldung ausnahmsweise ein Rücktritt zugestanden, so sind 50% – bei Rücktritt später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% – der gebuchten Leistungen als Unkostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten.

Die Teilnahmeentlassung kann davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Wird nach Rücktritt die entstandene Lücke durch einen anderer Aussteller aufgrund einer Verlegung oder in anderer Weise ausgefüllt, so hat der Mieter daraus keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete.

Die Kündigung des Vertrages ist nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgeschlossen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung verfällt der Anspruch auf den Stand und der Veranstalter behält sich vor, den Aussteller von der Messe auszuschließen.

Dekoration des Standes

In den Messeräumlichkeiten dürfen Gegenstände nur an den ausdrücklich vorher gesehenen und

bezeichneten Stellen oder sonst nur mit besonderer schriftlicher Zustimmung und nach Anweisung des Veranstalters angebracht und aufgestellt werden.

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Behördliche Bewilligungen und Vorschriften

Die Aussteller sind verpflichtet, sich an Gewerbe-, Gesundheits-, sicherheitsrechtliche und sonstige

verbindliche Vorschriften zu halten. Die Veranstaltungsleitung erkennt keine Drittansprüche an, welche

infolge der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erhoben werden sollten. Firmen, die den Vorschriften der Veranstalter zuwiderhandeln, können durch die Veranstaltungsleitung mit sofortiger Wirkung

ausgeschlossen werden. Sie haften für den vollen Betrag der Standmiete und aller Nebenkosten.

Zur Unterstützung des Messeerfolges unserer Aussteller stellen wir auch eine Verkaufsgenehmigung für den Direktverkauf am Stand zu Verfügung.

Haftung

Für Schäden, Verluste oder Abhandenkommen jedweder Gegenstände durch Vandalismus, Raub, Feuer oder Wasserschäden während der Aufbau- und Abbauphasen und des Messetages können keine Haftungs- und Regressansprüche geltend gemacht werden.

Der Haftungsausschuss erfährt durch die Bewachungsmaßnahmen der Messe keine Einschränkung. Der Aussteller haftet für Schäden, die er am Mobiliar sowie dem Gebäude verursacht.

Vergrößerung der Standfläche am Aufbautag

Eine Standvergrößerung ist nur nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung möglich.

Die Standfläche wird vor dem Aufbau vom Veranstalter deutlich gekennzeichnet. Im Falle einer Standflächenvergrößerung ist die zusätzliche Standfläche dem Veranstalter noch während der Messe zu zahlen. Auf Wunsch kann hinterher eine Rechnung ausgestellt werden.

Bei einer Standvergrößerung ohne Einwilligung des Veranstalters ist dieser berechtigt die Standgröße zu reduzieren. Durch Standvergrößerungen darf keine Verkleinerung der Gangflächen und der Fluchtwege eintreten.

Untervermietung des Standplatzes

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters, den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte unterzuvermieten, zu überlassen oder zu tauschen. Die vom Veranstalter genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes an Dritte sind mindestens 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten, sofern der Veranstalter nicht die Räumung des Standes durch den Untermieter verlangt.

Gesamtschuldner ist der Hauptmieter.

Der Hauptmieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Absprache und Zahlung von Gebühren, Werbematerialien anderer Unternehmer auszulegen oder zu verteilen.

Sonstige Hinweise des Veranstalters

Bitte nehmen Sie Kleinkinder nur mit Aufsicht an den Stand mit. Auf der gesamten Ausstellungsfläche

besteht sowohl während der Auf- und Abbauphasen als auch während der Messe Rauchverbot.

Bitte bringen Sie keine Hunde oder andere Tiere zur Messe mit. Behandeln Sie Ihre Mitbewerber mit

entsprechendem Respekt und äußern sich nicht negativ über deren Produkte oder Arbeitsweise. Sollten Probleme oder Unstimmigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Alle mündlichen Vereinbarungen, Genehmigungen und Sonderregelungen sind schriftlich zu bestätigen.